Unternehmensrecht
Im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht bilden die Beratung und Betreuung von mittelständischen Unternehmen einen Schwerpunkt. Die Beratung und Prozessführung umfassen dabei insbesondere das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Recht in der gewerblichen Mietung und Pacht, die Gründung von Unternehmen, die Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie die Haftung von Organmitgliedern und die Übertragung von Unternehmen und Geschäftsanteilen. Darüber hinaus beraten wir Unternehmen auch im Zusammenhang mit der Implementierung von Risikomanagementsystemen (RMS) bzw. beim Monitoring des Marktumfeldes. In der Insolvenz von Kunden und/oder Lieferanten übernehmen wir die nachhaltige Vertretung der Mandanteninteressen.