Insolvenzrecht

Das Insolvenzverfahren dient der Haftungsverwirklichung und der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung. Die Insolvenz setzt den Endpunkt unter eine wirtschaftliche und/oder rechtliche Krisenentwicklung. Wenn es nicht gelingt, die Ansprüche nachhaltig und effizient zur Masse zu ziehen und sanierungsfähige Unternehmen zu restrukturieren, droht eine erhebliche Wertvernichtung. Es ist die Aufgabe des Insolvenzverwalters, hier für eine masseeffiziente Verwertung zu sorgen. Entsprechend verstehen sich die Insolvenzverwalter von Kilger & Fülleborn als Sanierungsverwalter, die sanierungsfähige Unternehmen restrukturieren und in den Markt zurückbringen. Es ist selbstverständlich, dass die bestehenden rechtlichen Ansprüche nachhaltig für die Gläubigergesamtheit realisiert werden. Die vorhandenen rechtlichen Restrukturierungstools, wie beispielsweise das Insolvenzplanverfahren und die übertragende Sanierung, werden zielgerichtet eingesetzt, um neben einer hohen Gläubigerbefriedigung auch nachhaltig Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern.